Fahrsport im Corona-Lockdown

Entschleunigter November

Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder haben uns einen „entschleunigten November“ verordnet, um den deutlichen Anstieg der Corona-Infektionen zu bremsen und einem befürchteten medizinischen Notstand vorzubeugen. Im Rahmen dieser Beschlüsse, die in diesen Tagen in verbindliches Landesrecht umgesetzt werden, heißt es u.a.:

„Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören

  1. der Freizeit- und Amateurbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen“

Fahren ist eine Ausnahme?

Nach Auffassung der FN und des DRFV ist davon das Fahren grundsätzlich nicht umfasst, insbesondere dann nicht, wenn zur Ausfahrt angespannt wird. Auf Gesellschaftsfahrten mit mehreren Gästen sollte man jedoch verzichten. Ein Beifahrer auf dem Wagen ist nach wie vor aus Sicherheitsgründen nicht nur zulässig, sondern auch unbedingt anzuraten. Dann sind auch die notwendigen Mindestabstände einzuhalten.

Komplizierte Lage bei den Vierspännern

Etwas komplizierter ist die Lage bei den Vierspänner-Fahrern, wenn sie mit zwei Beifahrern unterwegs sind. Dann ist die zulässige Gruppengröße von zwei Personen überschritten. Unproblematisch, wenn es sich um Personen eines Hausstandes handelt. Sind die Beifahrer familienfremd, ist auf die Abstände zu achten, notfalls Mund-/Nasenschutz anzulegen und im Streitfall berechtigtermaßen mit Sicherheitsaspekten zu argumentieren.

Pferdeunterkunft in öffentlichen Reitställen

Wer seine Pferde im öffentlichen Reitstall stehen hat, sollte sich an die örtlichen Anordnungen halten. Die Verbände haben bisher erfolgreich durchsetzen können, dass die Fahrt zum Stall und das Bewegen der Pferde als unverzichtbar und im Sinne des Tierschutzes erlaubt angesehen wird. Jedoch wird den Reitstallbetreibern nahegelegt, dafür zu sorgen, dass sich nicht zu viele Personen gleichzeitig auf der Anlage aufhalten.

Privatställe

Gleiches gilt natürlich auch bei privaten Anlagen und Privatställen. Da der Pferdesport üblicherweise im Freien (dazu gehört im weitesten Sinne auch die Reithalle) stattfindet, ist das Ansteckungsrisiko bei Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gering. Mit Augenmaß und Verantwortungsbewußtsein werden wir Fahrer auch diese Herausforderung meistern.

Der Kampf gegen Windmühlen?

Der Kampf gegen Windmühlen

Kampf gegen Windmühlen? Foto: Rolf Schettler

Don Quichotte – Kampf gegen Windmühlen? Beim Umgang mit Corona ist Augenmaß, Vernunft und Verantwortungsbewusstsein gefragt.

Rolf Schettler/WIR-SIND-FAHRER