KFS B-Verlängerung – aktueller Beschluss der FN

Der 2017 auf Initiative der DRFV-Fachgruppe Fahren eingeführte FN-Kutschenführerschein ist in zwei Abteilungen gegliedert: A für Privatpersonen und B für gewerbliche Fahrer.

Während der KFS A einmal nach Prüfung oder Anrechnung erworben wurde, gilt er lebenslang. Der KFS B hingegen muss gem. § 3028 APO nach Ende seiner Gültigkeitsdauer von fünf Jahren mit Nachweis einer Fortbildung von mindestens acht Lerneinheiten fortgeschrieben werden.

Grundsätzlich erfordert der KFS B eine Prüfung nach Vorbereitungslehrgang, wurde aber bei seiner Einführung 2017 auch geprüften Trainern mit DOSB-Lizenz „ehrenhalber“ verliehen, allerdings auch mit der auf fünf Jahre begrenzten Gültigkeit. Daher laufen 2023 etliche dieser Führerscheine aus, die inzwischen eine so große Akzeptanz gefunden haben, dass Ordnungsbehörden die Vorlage dieses Zertifikats zur Voraussetzung zur Genehmigung der Teilnahme an Karnevals-, Kirmes und Schützenumzügen mit Pferdegespannen machen.

„Wöchentlich erreichen uns rund 100 Telefonanrufe zu diesem Thema“, berichtet FN-Abteilungsleiter Thomas Ungruhe. Fortbildungsangebote sind nach wie vor Mangelware – in einigen Bundeländern ganz besonders.

Da die APO fordert, dass die Fortbildung innerhalb des Gültigkeitszeitraums des KFS B erfolgen muss, drängt sich die Frage auf, was danach passiert. Aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen haben 2021/2022 so gut wie keine Fortbildungslehrgänge stattgefunden, sodass einige der Führerscheine ausgelaufen sind oder unmittelbar vor Ende ihrer Gültigkeitsdauer stehen. Einige Landeskommissionen waren der Meinung, dass analog zur Praxis bei abgelaufenen Trainerlizenzen die doppelte Anzahl an Lerneinheiten zu fordern wäre.

Da es aber keine Lehrgangskonzepte für 16 LE KFS B-Fortbildung gibt, hätte dies bedeutet, dass derselbe Kurs mit denselben Inhalten zweimal hätte besucht werden müssen – eine unsinnige und wirtschaftlich unverhältnismäßige Situation.

Insofern hat sich die LV-Geschäftsführer-Konferenz der FN Ende Februar auf eine praxisnahe und pragmatische, vor allem bundesweit einheitliche Lösung geeinigt: auch nach Ablauf des KFS B kann die Verlängerung mit dem 8-LE-Fortbildungszertifikat bei der zuständigen Landeskommission beantragt werden. Dieser Beschluss ist ab sofort gültig.

DRFV/Rolf Schettler