Kutschenführerschein B-Verlängerung
Redakteur Redakteur2023-03-02T16:02:03+01:00KFS B-Verlängerung - aktueller Beschluss der FN Der 2017 auf Initiative der DRFV-Fachgruppe Fahren eingeführte FN-Kutschenführerschein ist in zwei Abteilungen gegliedert: A für Privatpersonen und B für gewerbliche Fahrer. Während der KFS A einmal nach Prüfung oder Anrechnung erworben wurde, gilt er lebenslang. Der KFS B hingegen muss gem. § 3028 APO nach Ende seiner Gültigkeitsdauer von fünf Jahren mit Nachweis einer Fortbildung von mindestens acht Lerneinheiten fortgeschrieben werden. Grundsätzlich erfordert der KFS B eine Prüfung nach Vorbereitungslehrgang, wurde aber bei seiner Einführung 2017 auch geprüften Trainern mit DOSB-Lizenz „ehrenhalber“ verliehen, allerdings auch mit der auf fünf Jahre begrenzten Gültigkeit. Daher [...]